Amtssignatur der Marktgemeinde Wies gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Die von der Marktgemeinde Wies im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur auf.

Die Amtssignatur kann auf Bescheiden und anderen Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.

Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch

  • die Bildmarke der Behörde und
  • einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde.
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke § 19 Abs. 3 E-GovG

Bildmarke:
WiesAmtssignatur

Prüfung eines amtssignierten, elektronischen Dokuments

Sie können ein amtssigniertes, elektronisches Dokument auf seine Echtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte eine der untenstehenden Adressen:

 

Überprüfung des amtssignierten schriftlichen Dokumentes

Liegt das Dokument nur in schriftlicher Form vor, so können Sie eine Verifizierung unter der im Kopf des Dokuments ersichtlichen Telefonnummer anfordern. Halten Sie hierfür bitte das entsprechende Schriftstück bereit.

Fehlt Ihnen ein Thema? Dann schreiben Sie uns an gde@wies.at