Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/2025
Die Steiermärkische Landesregierung gewährt einkommensschwachen Haushalten einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 340,00 für alle Heizungsanlagen.
Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtwerte (Achtung - bei 14 Gehältern auf Netto-Jahreseinkommen umrechnen und durch 12 dividieren!):
• für Einpersonenhaushalte: € 1.572,00
• für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.358,00
• für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 472,00
Bitte beachten Sie: Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind!
Der Antrag auf Heizkostenzuschuss kann ab 07.10.2024 bis einschließlich 28.02.2025 beim Gemeindeamt Wies zu den Öffnungszeiten gestellt werden.